Damit auch in Zeiten der Corona-Pandemie (COVID-19) Ihre Rechte durchgesetzt werden, stehe ich Ihnen nicht nur telefonisch zur Verfügung. Meine Kanzlei ist vielmehr darauf ausgelegt, Ihre Angelegenheit nötigenfalls komplett abzuwickeln, ohne dass Sie je das Haus verlassen müssen. Dies kann insbesondere im Fall des derzeit empfohlenen Social Distancing oder gar bei einer präventiven Quarantäne sehr hilfreich sein. So kann ich den Schriftverkehr mit Ihnen elektronisch führen, Absprachen können auch im Wege einer Videokonferenz erfolgen und selbst eine Gerichtsverhandlung kann nach § 128a ZPO durch eine “Bild- und Tonübertragung”, also ebenfalls eine Videokonferenz, durchgeführt werden.