Häufig gestellte Fragen
Der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt ist im Grunde einfach zu erklären. Ein Fachanwalt hat sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisiert und kann in diesen Rechtsgebieten besonderes Fachwissen und viel Erfahrung vorweisen. In Deutschland ist es möglich, bis zu drei Fachanwaltstitel zu führen und sich somit auch auf drei Rechtsgebiete zu spezialisieren.
Generell dürfen alle Anwälte Ihre Mandanten vor den verschiedenen Gerichten vertreten. Dazu zählen: Amtsgerichte, Landgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte und Verwaltungsgerichte. Einzige Ausnahme: Am Bundesgerichtshof dürfen nur für dieses Gericht zugelassene Anwälte tätig werden.
Schritt 1: Um einen Fachanwaltstitel zu erhalten, muss der Anwalt einen Lehrgang mit einem Umfang von mindestens 120 Stunden besuchen und eine Reihe von Klausuren schreiben, in denen das Wissen abgefragt wird.
Schritt 2: Der Anwalt muss der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen aus dem angestrebten Fachgebiet bearbeitet hat. Die genaue Zahl variiert je nach Fachgebiet und liegt zwischen 50 und 160 Fällen.
Schritt 3: Unter Umständen kann der Fachanwaltsausschluss den Antragsteller noch zu einer "mündlichen Prüfung" einladen. Auch in diesem Fachgespräch wird das Wissen ebenfalls abgefragt.
Die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) stellt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, dieses Zertifikat aus:
Um mit diesem Zertifikat oder dem dazugehörigen Logo "Qualität durch Fortbildung" werben zu dürfen, müssen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihre Fortbildungsaktivitäten belegen können. Dabei werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln.
Ein Rechtsanwalt muss mindestens 360 Punkte in den folgenden Modulen erarbeiten:
- Materielles Recht
- Berufsrecht (einschl. Kostenrecht und Berufshaftpflicht)
- Verfahrens- oder Prozessrecht
- Betriebs-, Personal-, oder Verhandlungsführung
Durch das Besuchen von Gesprächskreisen und Qualitätszirkeln oder durch Eigenstudium können ebenfalls Punkte erworben werden.