Über mich

Mein beruflicher Werdegang 

Erfahrung aus 20 Jahren Rechtsberatung für Ihren individuellen Fall.

Seit der Kanzleieröffnung im Jahr 2017, stehe ich Ihnen in den Rechtsgebieten: Mietrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Zivilrecht beratend und vertretend zur Seite. Ferner bin Ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne Ihr Ansprechpartner für alle ihre Fragen. 

  • Studium der Rechtswissenschaften

    Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt

  • Referendariat am Landgericht Hanau

    Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 2005

  • Arbeit in einer renommierten Kanzlei

    Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer (2005 - 2017)

  • Eröffnung der eigenen Kanzlei

    Fachanwaltstitel im Jahr 2010. Eröffnung der Kanzlei 2017.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nach der Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht, führe ich den mir von der Rechtsanwaltskammer verliehenen Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Qualität durch Fortbildung

Meiner Fortbildungspflicht durch BRAK, komme ich immer in besonderem Umfang nach.

Online Rechtsberatung

Dank modernster Technik, können alle Mandate (mitunter inklusive Gerichtstermine) komplett remote bedient werden, sodass sie nicht aus der ummittelbaren Umgebung komme müssen.

Arbeitsrechtliche Expertise auf Ihrer Seite

Sie benötigen rechtliche Beratung?

Gerne stehe Ich Ihnen mit meiner anwaltlichen Expertise zur Seite und berate Sie in Ihren individuellem Fall. Kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei und vereinbaren sie einen Telefontermin. 

Häufig gestellte Fragen

Der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt ist im Grunde einfach zu erklären. Ein Fachanwalt hat sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisiert und kann in diesen Rechtsgebieten besonderes Fachwissen und viel Erfahrung vorweisen. In Deutschland ist es möglich, bis zu drei Fachanwaltstitel zu führen und sich somit auch auf drei Rechtsgebiete zu spezialisieren.

Generell dürfen alle Anwälte Ihre Mandanten vor den verschiedenen Gerichten vertreten. Dazu zählen: Amtsgerichte, Landgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte und Verwaltungsgerichte. Einzige Ausnahme: Am Bundesgerichtshof dürfen nur für dieses Gericht zugelassene Anwälte tätig werden.