Wie teuer ist ein anwalt eigentlich?

Rechtsanwaltskosten

Die Gebühren, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit verlangen darf, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten richten sich im Arbeitsrecht, im Mietrecht und im allgemeinen Zivilrecht nach dem sogenannten Gegenstandswert. Das ist der Betrag, um den sich die Parteien streiten. Bei Zahlungsforderungen ist das der Betrag, den die eine Partei von der anderen Partei haben will, in Fällen, bei denen es nicht um eine Forderung geht, z.B. bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages, gibt es Streitwerttabellen. Bei der Höhe der letztendlich abzurechnenden Gebühren ist auch beispielsweise die Dauer und der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Konkret heißt das, dass z.B. die außergerichtliche Vertretung, also von Auftragserteilung bis Ende des Auftrags oder bis Klage erhoben wird, für einen Streit bis 500,00 € etwa 85 € an Anwaltsgebühren auslöst, bei einem Streit bis 2.000,00 € sind es etwa 250 €, bei 10.000,00 € sind es etwa 890 €.
 
Die vorstehenden Beträge gehen davon aus, dass keine Einigung erfolgt. Es gibt einige Punkte, die diese Beträge beeinflussen können, hierauf vollständig einzugehen, würde hier aber den Rahmen sprengen. Die Beträge werden also nicht immer auf jeden Fall zutreffen, Sie können Ihnen aber einen Blick auf die Größenordnung der anwaltlichen Gebühren geben.
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Konkret heißt das, dass z.B. die außergerichtliche Vertretung, also von Auftragserteilung bis Ende des Auftrags oder bis Klage erhoben wird, für einen Streit bis 500,00 € etwa 85 € an Anwaltsgebühren auslöst, bei einem Streit bis 2.000,00 € sind es etwa 250 €, bei 10.000,00 € sind es etwa 890 €.
 
Die vorstehenden Beträge gehen davon aus, dass keine Einigung erfolgt. Es gibt einige Punkte, die diese Beträge beeinflussen können, hierauf vollständig einzugehen, würde hier aber den Rahmen sprengen. Die Beträge werden also nicht immer auf jeden Fall zutreffen, Sie können Ihnen aber einen Blick auf die Größenordnung der anwaltlichen Gebühren geben.
 
Eine reine Beratung (wenn ich Sie also nicht nach außen vertrete, sondern Ihnen nur Ihre rechtlichen Fragen beantworte) ist fast immer günstiger, siehe den nächsten Punkt.
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Eine reine Beratung (wenn ich Sie also nicht nach außen vertrete, sondern Ihnen nur Ihre rechtlichen Fragen beantworte) ist fast immer günstiger, siehe den nächsten Punkt.

Was kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt?

Die Kosten sind grundsätzlich abhängig von Dauer und Umfang der Beratung. Für die sogenannte Erstberatung gibt es darüber hinaus eine gesetzliche Höchstgrenze von 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (das sind Brutto 226,10 €) und eventueller Fahrtkosten. In der Regel rechne ich für eine Erstberatung aber weniger als die Höchstgebühr ab.

Muss ich doppelt zahlen, wenn ich nach einer Beratung auch eine Vertretung möchte?

Nein. Die Kosten der Beratung werden dann mit den Kosten der Vertretung verrechnet.

Wer kümmert sich um die Kostenschutzzusage?

Grundsätzlich kann der Versicherte vor dem Besuch beim Rechtsanwalt selbst die Kostenschutz- oder Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung einholen. Die Versicherungen sind auch verpflichtet, dem Versicherungsnehmer gegenüber die Zusage zu erteilen und dürfen nicht auf den Rechtsanwalt verweisen. Ich biete Ihnen aber an, diesen Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung für Sie zu übernehmen. Dies ist kostenfrei, solange die Zusage unkompliziert erfolgt. Ist dies nicht der Fall, informiere ich Sie, bevor Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Was ist denn, wenn ich recht habe und der andere verliert?

Wenn die Gegenseite unterliegt, wird sie in der Regel (nicht aber im Arbeitsrecht bis zum Ende der ersten Instanz) auch die Kosten Ihres Anwalts tragen müssen. Im Rahmen eines Urteils wird das meist vollstreckbar niedergelegt. Das bedeutet, dass ein Gerichtsvollzieher die Kosten vollstreckt, wenn der Gegner nicht freiwillig zahlt. Soweit Sie zu diesem Zeitpunkt bereits Zahlungen an mich geleistet haben (s.u.), bekommen Sie das Geld zurück, sobald die Vollstreckung erfolgt ist.

Kann der Rechtsanwalt einen Vorschuss verlangen?

Gemäß § 9 RVG darf er das. In der Regel tue ich das auch und zwar in Höhe der hälftigen zu erwartenden Gebühren.

Kostet es was, wenn ich nur eine kurze Auskunft am Telefon möchte?

Eine kurze Auskunft am Telefon kostet Sie nichts. Solch ein Telefonat ist in der Regel aber nicht ausreichend, um eine juristische Frage hilfreich zu beantworten. Hierfür ist eine ausführliche Beratung nötig, die allerdings auch telefonisch durchgeführt werden kann. Sie dauert nur etwas länger und in der Regel muss ich Unterlagen einsehen, die Sie mir aber z.B. auch faxen oder mailen können. Ich werde Ihnen auch immer sagen, wenn wir den Bereich einer unverbindlichen Anfrage verlassen und Kosten ausgelöst werden.

Ich bin rechtsschutzversichert. Muss ich trotzdem mit Rechtsanwaltskosten rechnen?

Wenn für Ihre Angelegenheit Kostenschutz erteilt wurde, werden von der Rechtsschutzversicherung auch sämtliche Kosten, sowohl Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten, gezahlt. Haben Sie aber mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung (häufig 150 Euro) vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.

Kann die Rechtsschutzversicherung auch die Deckungszusage ablehnen?

Die Versicherung gewährt Rechtsschutz nur für die Rechtsgebiete, die auch vom Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Um Sicherzugehen sollten Sie die jeweiligen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen(ARB) überprüfen. Diese haben sie von ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten.

Ich habe den Prozess gewonnen. Muss jetzt nicht der Gegner meine Anwaltskosten zahlen?

Die Gebühren aus dem Mandatsverhältnis treffen zunächst einmal Sie selbst. Haben Sie einen Prozess gewonnen haben, können Sie aber in der Regel die Kosten für den Prozess vom Gegner ersetzt verlangen (dies gilt nicht im Arbeitsrecht bis inklusive Ende der 1. Instanz, hier bezahlt jede Partei ihren eigenen Anwalt). Wenn sie einen Kostenerstattungsanspruch haben, mache ich diesen für Sie direkt nach dem Prozess geltend. Es kann natürlich sein, das Ihr Gegner nicht der Lage ist, die Kosten zu zahlen.